Ferienpark am Pinnower See
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Geschäftsbedingungen

Preise: in € incl MwSt

Nutzung:

Nutzung des Ferienhauses nur vom Mieter und seiner Begleitung persönlich. Die Anzahl der angemeldeten Mieter ist verbindlich, Änderungen sind vor Urlaubsbeginn mit dem Vermieter abzustimmen. Keine Untervermietung. Rauchen im gesamten Haus ist untersagt.

Zahlungsfristen:

Bei Eingang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises (mindestens 50 €) sofort fällig. Mit der getätigten Anzahlung werden gleichzeitig die gesamten Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Restbetrag muss spätestens vier Wochen vor der Anreise auf dem Vermieterkonto eingegangen sein. Keine Scheckzahlung. Mahnkosten entstehen bei nicht rechtzeitiger Zahlung, dann hat der Vermieter ein Rücktrittsrecht und der Zugang zum Ferienhaus kann verwehrt werden.

Rücktrittskosten:

Der Mieter kann jederzeit von der Buchung zurücktreten.

Bei Rücktritt wird folgende Ersatzanspruch fällig:

· bis 91 Tage vor Urlaubsbeginn: die erfolgte Anzahlung

· 90-61 Tage: 40% des Mietpreises

· 60-31 Tage: 60% des Mietpreises

· 30-5 Tage: 80% des Mietpreises

· 4 Tage und Nichterscheinen: 95% des Mietpreises.

Der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bestimmt die Höhe der Rücktrittskosten.

Nur nach Rücksprache mit dem Vermieter können Ersatzmieter ohne Zusatzkosten das Vertragsverhältnis eingehen. Wir empfehlen daher eine Rücktrittsversicherung. Im Komplettpreis enthalten sind: Nutzung der Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Energie, Wasser, Abwasser, Müll, Zentralheizung, PKW- Stellplatz und Endreinigung

Kosten und Schäden:

Schadenersatz wird bei schuldhafter Verursachung von Schäden am Ferienhaus, dem Inventar und der Außenanlage in Rechnung gestellt. Verursachte Schäden sind spätestens beim Auszug zu melden und vor Abreise bar zu bezahlen. Verlorengegangene Hausschlüssel werden mit 50 € in Rechnung gestellt.

Haftung:

Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht haftet der Vermieter. Ausgeschlossen ist eine Haftung bei kurzfristigen Störungen in der Wasser- und Stromversorgung, „höherer Gewalt und Umwelt- und Klimakatastrophen“.